Zeiterfassung-Glossar — Fachbegriffe in der Schweiz
Stand: Quellen: Suva, BFS, Verbände der Branche
- Definition
- Zeiterfassung-Glossar — Sammlung der wichtigsten Fachbegriffe rund um Zeiterfassungs-Apps in der Schweiz — von Normen und Verordnungen über technische Standards bis zu rechtlichen Grundlagen. Jeder Eintrag mit kurzer Definition und Verweis auf die autoritative Schweizer Quelle.
- Einträge:
- 6
- Sprache:
- Schweizer Hochdeutsch
- Stand:
- Mai 2026
- ArG Art. 46 (Arbeitsgesetz CH)
- Schweizer Arbeitsgesetz verlangt seit 2014 die schriftliche Erfassung von Arbeits- und Ruhezeiten aller Arbeitnehmenden — mit definierten Ausnahmen für leitende Angestellte.
- Vertrauensarbeitszeit
- Vereinfachte Erfassung nach SECO-Verordnung 1: Mitarbeitende über CHF 120'000 Bruttolohn mit Gestaltungsautonomie können auf Detailerfassung verzichten.
- Überzeit vs. Überstunden
- Überstunden = über vertragliche Arbeitszeit; Überzeit = über gesetzliches Maximum (45/50 h). Schweizer Unterscheidung mit unterschiedlichen Vergütungsregeln.
- Spesenreglement
- Vom Kanton genehmigtes Reglement, das Pauschalspesen steuerneutral abrechnen lässt. Spart Arbeitgebern und Mitarbeitenden Aufwand bei der Steuererklärung.
- Suva
- Schweizerische Unfallversicherungsanstalt. Sie versichert in der Schweiz rund die Hälfte aller Arbeitnehmenden gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle und ist zuständig für Arbeitssicherheit auf Baustellen.
- MWST (Mehrwertsteuer Schweiz)
- Schweizer Konsumsteuer mit Normalsatz 8,1 % (seit 2024), reduziertem Satz 2,6 % und Sondersatz 3,8 % für Beherbergung. Unternehmen mit über CHF 100'000 Jahresumsatz sind MWST-pflichtig.
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